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Date
14.9.2017
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Haus- und Stockwerkeigentümer sind verantwortlich für die Beaufsichtigung und Überwachung des guten Zustandes ihrer elektrischen Hausinstallationen. Der Eigentümer muss auf Verlangen einen entsprechenden Sicherheitsnachweis erbringen können. Um sie auf ihre Pflicht aufmerksam zu machen, werden die Eigentümer von den Netzbetreibern jeweils mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich aufgefordert, den Sicherheitsnachweis bis zum Ende der Kontrollperiode einzureichen. Für die einzelnen elektrischen Installationen bestehen unterschiedliche Kontrollperioden.
* Herausgeber ist:
NZZdomizil
Chefredaktion: Eric Gujer
Verantwortlich für diese Beilage: Andrea Martel, David Strohm. Redaktion und Verlag: Neue Zürcher Zeitung AG, Postfach, 8021 Zürich
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