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Unsere langjährige Erfahrung hat Ginesta zum ultimativen Spezialisten in der wertoptimierenden Steuerberatung und der Finanzierung von Immobilien gemacht. Mit unserem tiefgreifenden Fachwissen und unserem umfassenden Serviceansatz bieten wir unserer Kundschaft eine erstklassige Betreuung in allen steuerlichen Fragen rund um Immobilien. Auch bei der Finanzierung profitieren Sie von unseren Verbindungen zu den grössten Banken und Versicherungen, um Ihnen massgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Steuerliche Aspekte sind ein zentraler Bestandteil jeder Immobilientransaktion und können den Erfolg massgeblich beeinflussen. Die Finanzierung einer Liegenschaft ist dabei anspruchsvoller geworden und stellt Laien oft vor komplexe Herausforderungen. Dank unserer Expertise sind wir bestens gerüstet, um Sie kompetent zu unterstützen. Von den oft unterschätzten Tücken der Grundstückgewinnsteuerdeklaration nach der Verkaufsabwicklung bis hin zur Auswahl und Einbindung der passenden Kreditvermittler bieten wir eine umfassende Beratung. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt des Prozesses und stellen sicher, dass steuerliche und finanzielle Aspekte nahtlos ineinandergreifen.
Steuertipps
Download PDFEine professionelle Beratung ermöglicht es, steuerliche Auswirkungen frühzeitig zu prüfen und finanzielle Entscheidungen optimal vorzubereiten. So lassen sich mögliche Steuerfolgen, Hypothekarfragen und Investitionsentscheidungen besser planen.
Neben möglichen Steuern können beim Verkauf weitere Kosten entstehen, etwa für Notariat, Grundbuch, Vermarktung oder die vorzeitige Auflösung einer Hypothek. Eine frühzeitige Planung hilft, diese Kosten realistisch einzuschätzen.
Beim Verkauf einer Immobilie wird die bestehende Hypothek in der Regel mit dem Verkaufserlös zurückbezahlt. Falls die Hypothek noch eine feste Laufzeit hat, kann unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.
In bestimmten Fällen ist ein Steueraufschub möglich, etwa wenn der Verkaufserlös wieder in eine selbstgenutzte Ersatzimmobilie investiert wird. Dabei wird die Steuer nicht sofort fällig, sondern auf den späteren Verkauf der neuen Immobilie übertragen.
Die Grundstückgewinnsteuer wird auf den Gewinn erhoben, der beim Verkauf einer Immobilie entsteht. Sie ergibt sich aus der Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem Verkaufspreis, abzüglich bestimmter Investitionen oder wertvermehrender Renovationen. Die Höhe der Steuer hängt vom Kanton sowie von der Dauer des Besitzes ab.
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