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Date
28.4.2020
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Wieder einmal möchte ich Sie auf ein Verwaltungsgerichtsurteil rund um den Ortsbildschutz aufmerksam machen. Einige Anwohner in einem Zürcher Quartier haben gegen die Umzonung des Gebiets von einer drei- in eine vierstöckige Wohnzone geklagt. Während das Baurekursgericht den Antrag noch abwies, heisst das Verwaltungsgericht die entsprechenden Beschwerden nun aber gut. Die Anwohner hatten moniert, dass bei der Aufzonung die Interessen des Inventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz, kurz: ISOS, nicht gebührend berücksichtigt worden seien.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen. Je länger je mehr zeichnet sich jedoch ab, dass das ISOS erheblichen Einfluss auf die Bautätigkeit in der Stadt aber auch in der Agglomeration nehmen wird. Selbst die Ortsbilder von Ferienregionen sollen geschützt werden, sodass auch dort die erwünschte Verdichtung behindert wird. Das staatliche Planungsinstrument wird stark unterschätzt.
Online unter Ginesta NEWS finden Sie die Abschrift des NZZ-Artikels, der den entsprechenden Gerichtsentscheid kommentiert. Ihn zu lesen, legen wir Ihnen ans Herz.
Mit besten Immobiliengrüssen

Ihr Claude Ginesta
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