Direktnachricht an den jeweiligen Standort, nicht an Einzelperson
Ihr persönliches Suchprofil
Erhalten Sie Ihre gesuchten Immobilienangebote noch bevor sie auf dem Markt sind.
Date
29.7.2020
Teilen
Das Bundesgericht hat ein wegweisendes Urteil zum Zweitwohnungsgesetz gefällt. Dessen Artikel 11 lautet: «Altrechtliche Wohnungen dürfen innerhalb der Bauzonen um maximal 30 Prozent der am 11. März 2012 vorbestehenden Hauptnutzfläche erweitert werden, sofern keine zusätzlichen Wohnungen geschaffen werden.» Nun hat das Bundesgericht diese Auslegung präzisiert und verbietet bei Ersatzneubauten eine Erweiterung der Fläche, auch wenn damit keine zusätzlichen Wohneinheiten geschaffen werden. Das bedeutet, dass viele Bauherren, deren Projekte noch nicht bewilligt sind, mit der Planung wieder von vorne beginnen müssen. Dieses Urteil wird zu einer weiteren Verknappung des Angebots an Zweitwohnungen beitragen und somit die Auswahl für Käufer reduzieren.
Beste Immobiliengrüsse

Ihr Claude Ginesta
Wir inserieren auf newhome.
Lesezeit: 1 min
Lex Koller: Wenn Regulierung auf Realität trifft
Lesezeit: 5 min
Der Ruhestand im passenden Eigenheim: So wird der Traum wahr
Lesezeit: 3 min
Martin Brüngger und sein sicheres Gespür für den Anlageimmobilienmarkt
Lesezeit: 5 min
Wir informieren Sie über passende Immobilien, bevor sie öffentlich angeboten werden.
„*“ zeigt erforderliche Felder an
„*“ zeigt erforderliche Felder an
Einer der vielen Vorteile
Ich habe bereits ein Konto. Zum Login
„*“ zeigt erforderliche Felder an