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Wie ein Eigenheim zur finanziellen Sicherheit im Ruhestand beitragen kann.

Steigende Kosten und neue Wohnbedürfnisse zwingen viele Eigentümerinnen und Eigentümer dazu, das Eigenheim im Ruhestand neu zu denken. Wer Renovation, Finanzierung und Steuern rechtzeitig abstimmt, schafft Planbarkeit.

Date

29.1.2026

Autor

Alex Niedermann

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Wohneigentum ist nicht nur ein Zuhause, sondern auch ein Hebel für Sicherheit um Ruhestand, sofern man die Stellschrauben Renovation, Hypothek und Steuern sauber zusammenspielt. 

Renovieren und Kosten senken 

Ein erster Ansatz liegt bei Renovationen und Modernisierungen. Sie sind häufig teuer, können aber langfristig entlasten, wenn sie konsequent auf Betriebskosten und Werterhalt zielen. Gerade energetische Massnahmen wie Heizungsersatz oder Verbesserungen an der Gebäudehülle senken den Energieverbrauch und damit die laufenden Kosten. Zusätzlich gibt es in der Schweiz Förderbeiträge: Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen unterstützt Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien. 

Hypothek rechtzeitig überprüfen 

Mindestens so wichtig wie der bauliche Zustand ist die Finanzierung. Viele Hypotheken laufen jahrelang unverändert weiter bis der Moment kommt, in dem die Tragbarkeit im Rentenalter neu beurteilt wird. Banken rechnen dabei oft nicht mit dem aktuellen Zins, sondern mit einem kalkulatorischen Zinssatz (häufig rund 5 Prozent) und berücksichtigen zusätzlich Neben- und Unterhaltskosten. Gleichzeitig gilt typischerweise: Die gesamten Wohnkosten sollen eine gewisse Quote des Einkommens nicht übersteigen, und bis zum Rentenalter muss die Belehnung oft auf ungefähr zwei Drittel des Immobilienwerts reduziert sein. Wer diese Logik früh prüft, kann Laufzeiten, Amortisation oder die Struktur der Hypothek so anpassen, dass sie auch nach der Pensionierung stabil bleibt.  

Steuern optimieren  

Wenn klar ist, was abzugsfähig ist und wie man es zeitlich klug plant, gibt es steuerliches Potenzial. Unterhaltskosten und bestimmte energetische Sanierungen können steuerlich geltend gemacht werden; auch Schuldzinsen spielen oft eine Rolle. Wichtig ist die Abgrenzung: Werterhaltend ist nicht gleich wertvermehrend, und kantonale Regeln sowie Praxis unterscheiden sich. Eine vorausschauende Planung, die Einkünfte und Abzüge aufeinander abstimmt, sorgt dafür, dass Abzüge nicht verpuffen. 

Zudem sind die steuerlichen Rahmenbedingungen rund ums Wohneigentum politisch in Bewegung. Die Reformdiskussion zum Eigenmietwert und mögliche Änderungen bei Abzügen (unter anderem Schuldzinsen und Unterhalt) können die Ausgangslage – je nach Inkrafttreten – deutlich verändern. 

Freiheit gewinnen

Nicht in jedem Fall ist eine Renovation die beste Lösung. Manchmal kann ein Verkauf wirtschaftlich sinnvoller sein – etwa wenn das Haus zu gross geworden ist oder der Unterhalt zunehmend Aufwand verursacht. Ein Verkauf kann finanzielle Flexibilität schaffen und den Wechsel in eine kleinere oder altersgerechte Wohnform ermöglichen. 

Das Eigenheim ist eine wertvolle Ressource und kann einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Sicherheit im Ruhestand leisten. Entscheidend ist, die verschiedenen Möglichkeiten sorgfältig zu prüfen und Lösungen zu wählen, die zur persönlichen Situation passen. 

Checkliste
  • Eigenheim-Situation ehrlich prüfen: passt Grösse, Zustand und Aufwand noch zur Lebensphase? 
  • Renovationen gezielt planen: Investitionen nur dort, wo Kosten sinken oder Werterhalt gesichert ist. 
  • Hypothek überprüfen: Tragbarkeit im Ruhestand, Laufzeiten und Zinsrisiken passend ausrichten. 
  • Steuern vorausschauend planen: Abzugsfähigkeit klären und Massnahmen zeitlich sinnvoll staffeln. 
  • Optionen offen halten: Renovieren, anpassen oder verkaufen – Entscheidung nach Zahlen und Bedürfnissen treffen. 

Quellen und weiterführende Links zum Thema 

Raiffeisen – „Hypothek in der Pension“ (Tragbarkeit, kalkulatorischer Zinssatz, Richtwerte) (Raiffeisen Schweiz

PostFinance – „So bleibt Ihr Eigenheim im Alter tragbar“ (Tragbarkeit, Belehnung, kalkulatorische Zinsen) (PostFinance

HEV Schweiz – „Hypotheken“ (kalkulatorischer Zinssatz, Tragbarkeit) (HEV Schweiz

VermögensZentrum – „Unterhaltskosten: Was ist steuerlich abzugsfähig?“ (Pauschalabzug, kantonale Unterschiede) (Vermögenszentrum

BDO – „Liegenschaftsunterhalt und energetische Sanierungen steueroptimal planen“ (BDO Schweiz

Steuerbuch Kanton Luzern – Richtlinien zu abzugsfähigen Unterhalts-/Verwaltungskosten (Steuerbuch

Kanton Zürich Steuerbuch – Abzugsberechtigung Unterhaltskosten (Merkblatt) (Kanton Zürich

Das Gebäudeprogramm (Bund/Kantone) – Förderbeiträge für Energieeffizienz/erneuerbare Energien (dasgebaeudeprogramm.ch

EnergieSchweiz – Überblick „Das Gebäudeprogramm“ (EnergieSchweiz

EFD (Bund) – Informationen zur Reform der Wohneigentumsbesteuerung (Eidgenössisches Finanzdepartement

Raiffeisen – „Aktuelle Diskussion Eigenmietwert“ (mögliche Änderungen bei Abzügen) (Raiffeisen Schweiz

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