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Date
6.2.2024
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Kantons- und Regierungsrat haben sich nach sorgfältiger Prüfung gegen die Vorlage ausgesprochen. Sie warnen basierend auf vorhandenen und funktionierenden Regelungen vor den unverhältnismässig hohen Kosten und den tiefen Eingriffen in das Privateigentum bei einer tatsächlichen Umsetzung.
Deshalb beleuchten wir hier für Sie die Kernpunkte der Initiative, fassen die Argumente der Befürworter und der Gegner zusammen und präsentieren Ihnen für Ihre persönliche Entscheidung eine fundierte und vom Immobilienprofi angereicherte Perspektive.
Das Ziel der Initiative
Die Volksinitiative sieht eine Ergänzung der Kantonsverfassung mit zwei Artikeln vor: Mit dem einen soll der Zugang zu den Ufern von Seen und Flüssen freigehalten und die Begehung erleichtert werden. Zudem wird gefordert, dass die Uferwege in der Regel am Land und möglichst nahe am Ufer entlangführen, wobei unberührte und ökologisch wertvolle Ufer ungeschmälert erhalten bleiben und ökologisch aufgewertet werden sollen. Der andere neue Artikel verlangt für den auf dem Kantonsgebiet befindlichen Teil des Zürichsees die Erstellung eines durchgehenden Uferwegs bis 2050 durch die betroffenen Gemeinden. Diese Finanzierung soll vollständig durch den Kanton erfolgen.
Die Argumente der Befürworter
Die Argumente der Gegner
Was bisher geschah … unser Blick zurück in die Geschichte
Zwischen den Zeilen der Initiative und vor allem im emotional geführten Abstimmungskampf der Befürworter spürt man, wie etwas missgünstig auf die schönen Villen direkt am See gezielt wird. Als hätten sich deren Besitzer die Natur am See mit ihren finanziellen Möglichkeiten unter ihre gierigen Nägel gerissen, ohne sie nun teilen zu wollen.
Die Realität ist aber eine ganz andere, wie die Geschichte zeigt. Denn 95 Prozent des Zürichseeufers wurden aufgeschüttet. Vom Staat inszeniert und dirigiert durch den Bau der Eisenbahnlinie und der Seestrasse. Da der Seespiegel Mitte des 19. Jahrhunderts stark schwankte, forderte man dafür weit von der Strasse entfernt Aufschüttungen. Der Staat verlangte massive Uferverbauungen, zu denen man die neuen Eigentümer auf deren Rechnung zwang. Interessiert an diesen Gebieten waren damals vorwiegend Gewerbebetriebe, die flache Parzellen benötigten, auf die Verfügbarkeit von Wasser angewiesen waren oder ihre Materialien und Fertigprodukte auf dem günstigen Wasserweg transportieren wollten.
So haben Private diese Uferbereiche erstellt und dafür bezahlt, d.h. die Seestrasse mitfinanziert. Diese Parzellen blieben in Privatbesitz und können nach wie vor frei gehandelt werden. Mit dem Aufschwung und dem gesellschaftlichen Wandel sind die Gewerbetreibenden – auch dank der neuen Strasse und Eisenbahn – weggezogen und haben ihre Grundstücke Familien überlassen, die hier nach der Linth-Korrektur leben wollten. Und die immer mit hohen Auflagen in Bezug auf den Schutz der Natur Liegenschaften erstellten. Auflagen, die im Laufe der Zeit ausgeweitet wurden und heute auf einem Niveau sind, das das Wohl von Pflanzen und Tieren sehr hoch gewichtet. Und deren Umsetzung von den einzelnen Besitzern – das kann man eindrücklich feststellen, wenn man wieder einmal eine Seerundfahrt auf einem Zürichseeschiff macht – hervorragend erledigt und finanziell vollständig getragen wird.
Darum: Naturschutz und Uferwege sind ein Gegensatz
Es ist für jede und jeden offensichtlich, dass es zum Beispiel den Vögeln und Enten am besten geht, wenn möglichst wenige Menschen in ihre Lebensräume eindringen. Diese Gewässerabstandslinien und Gewässerabstände für Gebäude, Einfahrten, Strassen und Wege sind zum Schutz von Natur und Tier bestens geregelt. Nun eine Initiative durchzuwinken, die den mindestens einseitigen Bau von Wegen an Flüssen oder diesen durchgängigen Seeuferweg ermöglicht, ist kein Fortschritt. Denn Tiere benötigen geschützte Bereiche für die Nahrungssuche und den Aufzug des Nachwuchses – ober- und unterhalb der Wasseroberfläche. Sonst fordern wir es heraus, dass Enten und Schwäne abhängig werden von der Nahrungsbeschaffung durch Menschen oder die Region verlassen und für immer wegfliegen.
Ein hohes Gut: die Eigentumssicherheit
Es ist ganz einfach: Das Eigentum in der Schweiz ist geschützt, und Enteignungen sind nur möglich, wenn der Staat ein wesentliches Interesse für die Allgemeinheit nachweist. Eine Enteignung zum Spazieren, wohlgemerkt in einem Kanton mit tausenden Spazier- und Wanderwegen, auch am Wasser, würde die Barriere für solch gravierende Eingriffe deutlich heruntersetzen und neue Begehrlichkeiten wecken, die – der Wortwitz sei bitte verziehen – ins Uferlose gehen könnten. Wäre es nicht schön, wir hätten mehr Fahrrad- und E-Bike-Wege, Picknickstellen, Hundespielplätze …? Der Fantasie für Enteignungen sind kaum Grenzen gesetzt, und so geht es bei dieser Initiative um die Sache und um unser Prinzip, in welchem Ausmass wir privates Eigentum respektieren wollen.
Eine Schweizer Tugend: die Wahrung der Verhältnismässigkeit
Wenn der Kanton Zürich mit seinen rund 1.6 Millionen Einwohnern 460 Millionen Franken – so die unabhängige Schätzung des Regierungsrates am unteren Ende der zu erwartenden Kosten – für den Seeuferweg ausgeben will, muss man sich fragen, ob es nicht Wichtigeres zu tun gäbe mit den durchschnittlich fast 300 Franken, die vom Neugeborenen bis zum Greis pro Person anfallen, damit man um den Zürichsee spazieren kann.
Natürlich werden auch einmal die eine Zürcherin oder der andere Zürcher aus Rafz, Hagenbuch, Niederweningen oder Fischenthal anreisen, um sich den von ihnen mitfinanzierten Uferweg aus der Nähe anzusehen. Aber Hand aufs Herz: Ist das verhältnismässig und vor allem am richtigen Ort eingesetztes Geld, wo es doch bereits heute ausreichend öffentliche Plätze gibt, sich an der Schönheit des Zürichsees mit seiner noch intakten Natur zu erfreuen?
Unsere Empfehlung an alle Stimmberechtigten
Der Schutzanspruch der Natur ist mit den Komfortwünschen der Menschen nicht vereinbar. Als Immobilienspezialisten empfehlen wir, diese in der Umsetzung schwierige, teure, unverhältnismässige und aus Sicht der Natur unnötige Initiative abzulehnen, indem man ein deutlich geschriebenes und gemeintes NEIN in die Urne wirft.

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