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Neues Zürcher Baumschutzgesetz: Fällung nur noch mit Bewilligung ab 1 Meter Stammumfang 

Die Stadt Zürich verschärfte den Schutz für alle Stadtbäume. Neu dürfen Bäume mit einem Stammumfang ab 100 Zentimetern nur noch mit behördlicher Bewilligung gefällt werden. Ziel ist es, das Stadtklima zu verbessern und wertvollen Grünraum langfristig zu sichern.
Claude Ginesta Measuring Tree

Date

18.11.2025

Autor

Christina Maron

Themen

  • Bau-und Zonenordnung

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Zürich wird grüner – zumindest, wenn es nach dem Willen des Stadtrats geht. Mit der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) führte die Stadt per Frühjahr 2025 eine neue Regelung zum Baumerhalt ein. Künftig dürfen Bäume mit einem Stammumfang von mehr als einem Meter (gemessen in einem Meter Höhe über dem Boden) nur noch mit einer ausdrücklichen Bewilligung gefällt werden. 

Die Bestimmung gilt für das gesamte Siedlungsgebiet, ausgenommen sind lediglich Wald- und überwiegend Strassenraumflächen. Auch mehrstämmige Bäume fallen unter die Regel: Wenn ein Stamm über 80 Zentimeter misst oder die zwei dicksten Stämme zusammen mehr als 120 Zentimeter Umfang haben, ist ebenfalls eine Bewilligung erforderlich. 

Eine Fällbewilligung wird nur erteilt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – etwa wenn der Baum seine natürliche Lebensdauer erreicht hat, eine Gefahr für Personen oder Gebäude besteht oder die Nutzung eines Grundstücks unverhältnismässig eingeschränkt wäre. In der Regel muss eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden, um den Verlust des Grüns zu kompensieren. 

Die neue Vorschrift entfaltet bereits heute Wirkung: Gemäss § 234 PBG gilt sie im Rahmen der sogenannten «negativen Vorwirkung» schon für laufende Baugesuche. Das bedeutet, dass Bauherrschaften und Eigentümerinnen ihre Planungen frühzeitig auf die neuen Vorgaben abstimmen sollten. 

Mit dieser Verschärfung will die Stadt Zürich die Biodiversität fördern, die Hitzebelastung in dicht bebauten Gebieten reduzieren und die Lebensqualität langfristig verbessern. Für die Immobilienentwicklung bedeutet dies zugleich neue Rahmenbedingungen – und die Chance, Natur und Baukultur künftig noch stärker in Einklang zu bringen. Doch es lauern auch unbekannte, neue Gefahren für Entwickler und Bauvorhaben.  

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  • Bau-und Zonenordnung
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