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Date
18.3.2017
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„Die drei wichtigsten Kriterien bei der Beurteillung einer Liegenschaft sind 1. Lage, 2. Lage und 3. Lage.“ Ganz so einfach ist es in der Realität jedoch nicht. Nachfolgend erläutern wir die weiteren Kriterien, welche die Attraktivität einer Liegenschaft ausmachen sowie die Bewertungsmethoden bei der Wertermittlung eines Grundstücks.

Der Grundstückswert beträgt normalerweise zwischen 20 % und 50 % des Verkehrswertes einer Liegenschaft. Es gilt die Regel, dass auf teuren Grundstücken teurer gebaut werden kann als auf günstigen Grundstücken. Insbesondere beim Wiederverkauf ist zu beachten, dass ein ungünstiges Verhältnis zwischen Land- und Bauwert zu Problemen führen kann. Falls man diese Regel nicht beachtet, kann es durchaus vorkommen, dass die Investitionskosten später nicht mehr vom Markt quittiert werden. Es lohnt sich,
ein Investition vorgängig mit einem Immobilienfachmann zu besprechen und die Baukosten der Lagequalität anzupassen.
Autor: Claude Ginesta

Claude A. Ginesta ist Eidg. dipl. Immobilientreuhänder und CEO / Inhaber von Ginesta Immobilien AG. Das Unternehmen wurde 1944 gegründet und ist auf den Verkauf von Immobilien im Wirtschaftsgebiet Zürich und Graubünden spezialisiert. Für Objekte mit überregionalem Charakter ist das Unternehmen mit Niederlassungen in Küsnacht, Horgen und Chur schweizweit als Makler tätig.
Herausgeber der Illusionen-Reihe: Ginesta Immobilien AG, www.ginesta.ch
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