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Date
10.3.2026
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Geht es langsam in Richtung Pension, überlegt man sich, wie man sein Leben in Zukunft gestalten möchte. Nicht selten passt die aktuelle Wohnsituation gar nicht mehr so richtig zu den Plänen für diese wohlverdiente Zeit des Ruhestandes. Zum Beispiel, weil man lieber regelmässig auf Reisen gehen und an kulturellen Veranstaltungen teilnehmen möchte, als weiterhin einen Grossteil der Freizeit im aufwändig zu pflegenden Garten zu verbringen – da würde doch eine schöne Wohnung in Chur viel besser passen als das grosse Haus in Thusis. Jemand anderes will vielleicht aus der praktischen Dachwohnung nahe beim Bahnhof Maienfeld lieber in eine Liegenschaft mit Garten in einem malerischen Dörfchen ziehen, in der man seine Ruhe hat und die Enkel zum Spielen vorbeikommen können. So hat jeder seine eigenen Wünsche, die er sich erfüllen möchte. Die gute Nachricht ist: Mit einer klaren Vorstellung und rechtzeitiger Vorbereitung stehen die Chancen gut, dass das gelingt.
Weg zum Ziel: Vorbezug des BVG-Guthabens
Geht man in Pension, kann man sich einen Teil seines angehäuften Alterskapitals auszahlen lassen. Abhängig von der Pensionskasse sind dies oftmals 25 Prozent und mehr. Bei einigen Pensionskassen kann man sich sogar alles auszahlen lassen. Nun kommt das grosse Aber: Für diesen Vorbezug gibt es immer Anmeldefristen, die bis zu drei Jahre betragen können. Verpasst man diese Frist, kann man nicht mehr auf eine Auszahlung bestehen. So empfiehlt es sich, schon einige Jahre vor der Pensionierung zu klären, welche Möglichkeiten man hat.
Steuerlich attraktiver als die Rente
Und das unabhängig vom restlichen Einkommensteuersatz. Dieser Steuersatz ist kantonal geregelt und liegt vor allem im Kanton Graubünden deutlich tiefer als in anderen Kantonen.
Entscheidet man sich für die monatliche Altersrente, wird diese laufend als Einkommen versteuert, was über die Jahre zu einer kumulierten Steuerbelastung führen kann. Ein einmaliger Vorbezug des BVG-Alterskapitals für selbstgenutztes Wohneigentum ermöglicht hingegen, dass das Kapital einmalig im Jahr der Auszahlung der Einkommenssteuer unterliegt. Dabei gibt es allerdings einige Punkte zu beachten. Zudem ist die konkrete Steuerhöhe abhängig vom Wohnsitzkanton – in Graubünden fällt die Steuer auf einmalige Kapitalbezüge in der Regel niedriger aus als in vielen anderen Kantonen. Für die Entscheidung zwischen Rente und Vorbezug empfiehlt sich eine individuelle Steuer- und Finanzplanung, idealerweise in Zusammenarbeit mit Pensionskassen- und Immobilienfachleuten, um die langfristige Tragbarkeit des Immobilienkaufs zu sichern.
Auch im Alter ein guter Entscheid
Wer sich in der komfortablen Lage befindet, und bereits Eigenheimbesitzerin oder -besitzer ist und die Liegenschaft für diesen Schritt verkaufen oder an die nächste Generation weitergeben kann, oder wer nicht auf die volle monatliche BVG-Rente angewiesen ist, hat darum die Möglichkeit, sich frei zu entscheiden, was man mit dem eigenen Kapital tun möchte. So kann sich der Kauf einer Liegenschaft durchaus lohnen. Denn Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer haben nicht nur bei den Steuern Vorteile, sie haben auch immer die Gewissheit einer sicheren Anlage und den unbezahlbaren Genuss, das Leben, solange man will, in den eigenen vier Wänden geniessen zu dürfen.
Gut geplant ist schon fast gewonnen
Da nicht nur der Vorbezug des BVG-Guthabens gut geplant sein will, sondern auch die Suche nach einer passenden Liegenschaft und vielleicht der Verkauf einer bestehenden Immobilie Zeit braucht, empfiehlt es sich, sich frühzeitig an eine Spezialistin oder einen Spezialisten zu wenden.
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