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Manche Kantone erheben neben der Vermögens- bzw. Kapitalsteuer auf dem Grundeigentum eine Liegenschaftssteuer, je nach Kanton auch Grundsteuer oder Grundstücksteuer genannt. Jedoch in allen Gemeinden aufgrund des vollen Verkehrswertes ohne Abzug der Schulden jährlich erhoben. Viele Kantone wie Zürich, Zug oder Schwyz verzichten auf die Erhebung dieser Steuer.
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