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Verhältnis zwischen Parzellengrösse und Bruttogeschossfläche. Die Ausnutzungsziffer definiert die maximal zulässige Überbauung eines Grundstücks.
Beispiel: Bei einer Parzellenfläche von 1000 m2 und einer Ausnützungsziffer von 0.5 darf die Bruttogeschossfläche 500 m2 nicht überschreiten.
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