Ihr persönliches Suchprofil
Erhalten Sie Ihre gesuchten Immobilienangebote noch bevor sie auf dem Markt sind.
Verhältnis zwischen Parzellengrösse und Bruttogeschossfläche. Die Ausnutzungsziffer definiert die maximal zulässige Überbauung eines Grundstücks.
Beispiel: Bei einer Parzellenfläche von 1000 m2 und einer Ausnützungsziffer von 0.5 darf die Bruttogeschossfläche 500 m2 nicht überschreiten.
Wir informieren Sie über passende Immobilien, bevor sie öffentlich angeboten werden.
„*“ zeigt erforderliche Felder an
„*“ zeigt erforderliche Felder an
Einer der vielen Vorteile
Ich habe bereits ein Konto. Zum Login
„*“ zeigt erforderliche Felder an