Newsletter April 2019

 

Liebe Immobilienfreunde

Wir haben offiziell 4 Landessprachen in der Schweiz: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Die 5. inoffizielle Landessprache ist "Einsprachen". Leider sprechen viele Mitbürger diese 5. Landessprache. Sie ist auch sehr einfach und im Zusammenhang mit Baueinsprachen winken oftmals grosszügige Entschädigungen durch die Bauherren. Nun möchte eine Motion zuhanden des Bundesrats missbräuchliche Einsprachen gegen Bauvorhaben verhindern. Die Motion fordert, dass das Recht auf Einsprachen anzupassen sei und z.B. Prozess- und Verzögerungskosten auf den Einsprecher überwälzt werden können. Für uns ein sinnvoller Weg, wie man trölerische oder erpresserische Prozessführung im Zusammenhang mit Bauvorhaben in Zukunft eindämmen kann.

Newsletter April als PDF

Beste Immobiliengrüsse

Ihr Claude Ginesta