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Der Versicherungswert (oder Assekuranzwert) verkörpert den Neuwert der Liegenschaft. Man spricht auch vom Wiederbeschaffungswert. Im Assekuranzwert sind der Landwert und der Wert des Gartens sowie der Erschliessung nicht enthalten. Der Wert ist auch als Brandversicherungswert bekannt.
Er zeigt auf, was ein Eigentümer für den Wiederaufbau einer Liegenschaft erhält. Der Versicherungswert ist im Kanton Zürich ein Neuwert ohne Berücksichtigung der Alterung.
Er ist auch Basis für die Berechnung des Eigenmietwerts. Hier werden der Landwert (gemäss Lageklasse) und der Versicherungswert mittels einer Formel zum Steuerwert multipliziert.
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