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Die Bruttorendite nach Art. 269a lit. c OR ist nicht missbräuchlich, solange sie nicht mehr als 2 % höher ist als der genannte Referenzzinssatz (BGE 118 II 124 E. 5). Die Bruttorendite ist für die Ertragslage einer Liegenschaft nur bei Neubauten aussagekräftig. Das Kriterium darf daher nur für neuere (max. 10-jährige) Bauten angewandt werden.
Die Bruttorendite berechnet sich nach folgender Formel:
Bruttorendite = Bruttomietertrag x 100 : Verkehrswert
Dabei gilt: Bruttomietertrag = Miete ohne Nebenkosten
Bemerkungen zur Bruttorendite: Die Bruttorendite ist zwar einfach zu berechnen, aber schwierig zu interpretieren. Zudem ist ihre Aussagekraft verglichen mit der Nettorendite und der Eigenkapitalrendite klein.
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