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Wechsel von Libor auf Saron: Verunsicherung am Schweizer Hypothekarmarkt

Wechsel von Libor auf Saron: Verunsicherung am Schweizer Hypothekarmarkt Nicht nur in Krisenzeiten beobachten Hauseigentümer die Entwicklung des relevanten Leitzinssatzes mit einiger Anspannung. In diesem Jahr sorgt nicht nur die Covid-19 Pandemie für Verunsicherung bei Hypothekarkunden, sondern auch die angekündigte Ablösung des Libors als Leitzinssatz. Wir erklären Ihnen nachfolgend was Sie bezüglich des Wechsels vom Libor auf den Saron wissen sollten. 
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Date

26.11.2020

Autor

gin001-s

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Die Ablösung des Libors zeichnete sich seit 2011 ab
Nachdem 2011 Manipulationen am Euribor aufgedeckt wurden, manifestierte sich 2012 der Verdacht, dass über 20 Grossbanken weltweit seit Jahren ebenfalls den Libor bewusst manipuliert hatten. Der Libor bot aufgrund seiner Herleitung viel Potential für Manipulation: Die Grossbanken melden dafür die durchschnittlichen Zinssätze, für die sie bei anderen Institutionen Geld aufnehmen können. Dabei müssen die Banken keinerlei Sicherheiten hinterlegen und die tiefsten sowie die höchsten Zinssätze fliessen jeweils nicht in die Berechnung ein. Als Folge des Manipulations-Skandals erhielt der Saron (Swiss Average Rate Overnight) immer mehr an Bedeutung. Denn im Gegensatz zur Herleitung des Libors wird der Saron basierend auf tatsächlichen Transaktionen (Repo-Geschäften) berechnet, die mit Sicherheiten hinterlegt werden. Da der Libor nur noch bis Ende 2021 berechnet wird und der Saron als Leitzins für den Schweizer Währungsraum festgelegt wurde, stellen viele Anbieter seit Anfang 2020 ihr Hypothekargeschäft auf Saron um.

Die Umstellung führt zu Verunsicherungen bei Hypothekarkunden
Grundsätzlich betrifft die Umstellung nur Hypothekennehmer, die eine Geldmarkthypothek abgeschlossen haben. Die Festhypotheken sind von der Umstellung nicht betroffen. Viele Bankinstitute hatten ihre Geldmarkthypotheken jedoch bereits seit einiger Zeit auf eine Laufzeit bis Ende 2021 beschränkt oder Hypotheken mit dem Referenzzinssatz aus dem Libor komplett aus dem Angebot genommen. Die auf dem Libor basierenden Geldmarkthypotheken müssen bis Ende 2021 entweder auf in eine Hypothek mit dem Saron als Referenzzins oder auf eine Festhypothek umgewandelt werden.

Umstellungen in dieser Grössenordnung schüren meistens vor allem die Befürchtung, dass für die Kunden Nachtteile daraus erwachsen könnten. Auch bei der Ablösung des Libors durch den Saron ist das nicht anders. Dies sind die Bedenken:

  1. Die Finanzinstitute könnten die Umstellung nutzen, um eine höhere Marge für sich zu erzielen. In einem Tiefzins-Umfeld, indem sowohl Libor als auch Saron unter null notieren, bezahlt der Kunde aber auch beim Saron ausschliesslich die Marge der Bank.
  2. Hypotheken mit dem Saron als Referenzinssatz könnten den Kunden langfristig teurer zu stehen kommen. Es ist tatsächlich so, dass der Saron die letzten Jahre konstant über dem Tagessatz des Libors lag. Dies obwohl der Saron deutlich weniger riskiobehaftet ist, weil es sich um effektive, abgesicherte Transaktionen handelt. Dies zeigt aber lediglich, dass der Libor mit den geschätzten Zinssätzen den Markt nie korrekt widerspiegelte. Da die Tagessätze allerdings für die Kunden nicht von Relevanz sind, sondern nur die Drei- oder Sechs-Monate-Sätze. Und hier ist der Saron, historisch gesehen, deutlich weniger volatil als der Libor und lag jeweils unter dem Libor.
  3. Die Unsicherheit wie sich Saron-Hypotheken entwickeln könnten, wenn das Zinsumfeld wieder ins positive Terrain zurückkehrt. Die bestehenden Libor-Hypotheken müssen bis Ende 2021 umgewandelt werden. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass sich das Zinsumfeld sich bis dahin nicht ins Positive gekehrt haben wird.  Für die Kunden wird es daher gegenüber den Libor-Hypotheken mit grosser Wahrscheinlichkeit keine Veränderungen ergeben.

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