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Wechselt eine Liegenschaft den Besitzer, kann diese transaktionsorientierte Steuer anfallen. Diese variiert manchmal stark zwischen den einzelnen Kantonen. Die höchsten bekannten Handänderungssteuern werden in Basel-Stadt, Genf oder im Kanton Neuenburg mit drei Prozent erhoben. Zürich, Uri, Zug, Glarus, Schaffhausen oder Schwyz erheben diese Steuer nicht. Jeder erhebende Kanton kennt steuerbefreite oder -privilegierte Handänderungen wie die Ersatzbeschaffung, ein Erbgang oder eine güterrechtliche Auseinandersetzung. Die Handhabung dieser Ausnahmebestimmungen ist ebenfalls teilweise sehr unterschiedlich.
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