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Date
30.7.2019
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Mitte Januar hat die Ständeratskommission den Systemwechsel beim Eigenmietwert beschlossen. Derzeit läuft die Vernehmlassung, die wohl im März verabschiedet wird.
Neu würde der Hauptwohnsitz nicht mehr mit einem Eigenmietwert besteuert. Unterhaltskosten und Schuldzinsen wären nicht mehr abzugsfähig. Der Bundesrat hat zudem aufgezeigt, dass Steuergerechtigkeit erst ab einem Hypothekarzinssatz von 3% erreicht wird, was bedeutet, dass WohneigentümerInnen heute trotz hoher Belehnung mehr Steuern zahlen als Mietende.
Gegnerinnnen der Abschaffung des Eigenmietwertes sind die Banken, da Wohnimmobilienbesitzer den Vorteil des raschen Amortisierens der Hypotheken erkennen. Indem das Investieren in den Werterhalt von Immobilien an Reiz verliert, sträubt sich auch das Gewerbe gegen den Wechsel. Trotz allem befürworten wir die Abschaffung des Eigenmietwertes, da sie die ungerechte Besteuerung von Wohneigentum endlich aufheben wird.
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