Newsletter September 2020

Liebe Immobilienfreunde

Wir alle sind der gebauten Umwelt ausgesetzt. So ist es nur natürlich, dass wir alle auch eine Meinung zu dem haben, was da so gebaut wird. Und Meinungen gibt es so viele, wie es Menschen gibt. Trotzdem muss schliesslich jemand entscheiden, was gebaut werden darf und was nicht. Da gibt es harte Faktoren wie Statik, Lärmschutz oder Umweltauflagen. Es gibt aber auch weiche Faktoren wie zum Beispiel die Frage, ob ein Projekt in seine Umgebung passt oder nicht. Hier kommt im Kanton Zürich der berühmt-berüchtigte Artikel § 238 PBG ins Spiel, der sogenannte «Einordnungsartikel». Er besagt, dass alles, was gebaut wird, sich so in seine Umgebung einordnen soll, dass mindestens eine «befriedigende Gesamtwirkung» erreicht wird. Die diesbezügliche Beurteilung von Bauprojekten ist ein heikles Unterfangen, das grosse Folgen hat für unsere gebaute Umwelt.

Lesen Sie mehr dazu in unserem Newsartikel.

Beste Immobiliengrüsse und bleiben Sie gesund!


Ihr Claude Ginesta

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