Newsletter Juli 2020

Liebe Immobilienfreunde

Das Bundesgericht hat ein wegweisendes Urteil zum Zweitwohnungsgesetz gefällt. Dessen Artikel 11 lautet: «Altrechtliche Wohnungen dürfen innerhalb der Bauzonen um maximal 30 Prozent der am 11. März 2012 vorbestehenden Hauptnutzfläche erweitert werden, sofern keine zusätzlichen Wohnungen geschaffen werden.» Nun hat das Bundesgericht diese Auslegung präzisiert und verbietet bei Ersatzneubauten eine Erweiterung der Fläche, auch wenn damit keine zusätzlichen Wohneinheiten geschaffen werden. Das bedeutet, dass viele Bauherren, deren Projekte noch nicht bewilligt sind, mit der Planung wieder von vorne beginnen müssen. Dieses Urteil wird zu einer weiteren Verknappung des Angebots an Zweitwohnungen beitragen und somit die Auswahl für Käufer reduzieren.

Beste Immobiliengrüsse


Ihr Claude Ginesta

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